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Arbeitsvertragsrecht | 17.8.2006
Nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am Tag nach der Verkündung, also morgen am 18. August in Kraft. Arbeitsvertragsrecht | 1.8.2006
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt nicht - wie von der Bundesregierung in Aussicht gestellt - zum 1. August 2006 in Kraft. Arbeitsvertragsrecht | 24.7.2006
Die Kanzlei Michalka bietet erprobte Praxisseminare für Personalverantwortliche und Führungskräfte an. Arbeitsvertragsrecht | 24.7.2006
Nach langen und schmerzhaften Geburtswehen tritt am 1. August 2006 nun das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Die wichtgsten Informationen dazu und die Beratungsangebote der Kanzlei Michalka finden Sie hier. Arbeitsvertragsrecht | 24.7.2006
Wird in einem Aufhebungsvertrag mit einem Arbeitnehmer nicht ausdrücklich eine widerruflich Freistellung von der Arbeitspflicht vereinbart, so führt eine entsprechende Anrechnungsklausel zur Erfüllung des Resturlaubsanspruchs. Arbeitsvertragsrecht | 24.7.2006
Wird in einem vorvormulierten Arbeitsvertrag die Rückzahlung von Ausbildungskosten pauschal für den Fall der Beendigung des Arbeitsvertrages vereinbart, so ist diese Klausel unwirksam. Kündigungsrecht | 24.7.2006
Zeitarbeitsfirmen können die betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers nicht ausschließlich damit begründen, der zugrundeliegende Auftrag sei beendet worden. Arbeitsvertragsrecht | 24.7.2006
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gilt auch ohne konkrete Zusage einer Karenzentschädigung bei Verweisung auf die §§ 74 ff. HGB. Ebenfalls kein Hindernis ist die Vertragsbeendigung bereits während der Probezeit. Arbeitsvertragsrecht | 24.7.2006
Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Erfolgt keine oder eine nicht ausreichende Unterrichtung, beginnt die Widerspruchsfrist nicht. Arbeitsvertragsrecht | 27.4.2006
Bereits der Europäische Gerichtshof hatte am 22.11.2005 die befristete Einstellung älterer Arbeitnehmer ohne Sachgrund für rechtswidrig erklärt. Dies hat nun das Bundesarbeitsgericht bestätigt. |
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